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Suchtberatung


Grundsatz "Therapie statt Strafe"

Für drogenkonsumierende Rechtsbrecher und Rechtsbrecherinnen sieht das österreichische Recht verschiedene Alternativen zur Bestrafung vor. Damit trägt das Recht dem Grundsatz "Therapie statt Strafe" bei Suchtkranken Rechnung, da die reine Bestrafung bei Suchtkranken oft keine Einsicht oder Änderung ihres Suchtverhaltens hervorruft. Sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen können unter Umständen eine Besserung oder sogar Heilung der von psychoaktiven Substanzen Abhängigen herbeiführen.

Es bestehen folgende Alternativen zur Bestrafung:

1) Vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft oder vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht für eine Probezeit von einem bis zu zwei Jahren

Es wird kein Gerichtsverfahren eingeleitet oder ein bereits laufendes Gerichtsverfahren eingestellt, wenn:

 

2) Gesundheitsbezogene Maßnahmen

Der PSD ist eine nach dem Suchtmittelgesetz anerkannte §15 Einrichtung mit dem Angebot der „Gesundheitsbezogenen Maßnahme“ bei Anzeigen wegen Suchtmittelgesetz.

Als gesundheitsbezogene Maßnahmen, die von der Gesundheitsbehörde als geeignet und notwendig gehalten und von der Staatsanwaltschaft, den Gerichten angeordnet werden, kommen folgende in Betracht:

Der Betroffene oder die Betroffene kann von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht verpflichtet werden, Bestätigungen über den Beginn und den Verlauf der gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu erbringen.

Zentren für Seelische Gesundheit

Behandlungszentrum Neusiedl
Behandlungszentrum Eisenstadt
Behandlungszentrum Mattersburg
Ambulatorium Oberpullendorf
Behandlungszentrum Oberwart
Behandlungszentrum Güssing
Behandlungszentrum Jennersdorf
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