Betreutes Einzelwohnen
Wohnen stellt im Leben eines jeden Menschen ein zentrales Grundbedürfnis dar (UNO Deklaration der Menschenrechte 1948 in Art. 25)
Im Rahmen des Entwicklungsprojekts der Psychiatriekoordination „Wohnformen Burgenland“ wurde von allen in der psychosozialen Versorgung aktiven Vereinen und Organisationen ein Konzept zur flächendeckenden Einführung des „Betreuten Einzelwohnens - BEW“ für Menschen mit psychischen Erkrankungen erarbeitet. Es wurde von der Landesregierung angenommen, beschlossen und ab 2004 landesweit eingeführt. Das BEW ermöglicht es einzelne Patientinnen, solange der Bedarf besteht, intensiv zu Hause zu betreuen. Aus der Sicht der Versorgungsqualität ist mit dem Beschluss dieses Konzeptes ein Meilenstein im Ausbau des burgenländischen Angebotssystem zur ambulanten Betreuung von Menschen mit schweren mit psychischen Erkrankungen gelungen.
Im PSD werden die Leistungen des BEW von einer Bezugsbetreuerin koordiniert und von dieser und allen Mitarbeiterinnen der regionalen multiprofessionellen Teams erbracht. Durch das BEW gelingt es in vielen Fällen, stationäre Aufnahmen oder vorzeitige Aufnahmen in Pflegeheime zu verhindern. Es gehört zu den Hauptanliegen der sozialpsychiatrischen Rehabilitation Klientinnen und Klienten die Integration in weitestgehend normale Wohn- und Lebensverhältnissen zu ermöglichen. Ziele sind somit, dass die Klientinnen und Klienten mit der geringstnötigen Unterstützung außerhalb von Institutionen möglichst selbstbestimmt ihren Lebensalltag gestalten und sich selbst versorgen können.
Zielgruppe des Betreuten Einzel Wohnen
Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung ...
- die eine eigene Wohnung haben, jedoch Unterstützung brauchen um alleine wohnen zu können
- noch keine eigene Wohnung haben, jedoch durch fachgerechte Unterstützung die selbstständige Wohnfähigkeit erreichen wollen
- die sich in zeitlich begrenzten Krisensituationen befinden, um stationäre Aufenthalte sowie Unterbringungen in Wohn- und Pflegeheime zu vermeiden
- nach stationären Behandlung die nicht in einem Familienverband leben, für die jedoch eine Betreuung notwenig erscheint
Leistungen des Betreuten Einzel Wohnen
- Unterstützung beim Finden oder auch Bereitstellen gemeindenaher Wohnmöglichkeiten
- Individuelle Hilfestellungen bei der Bewältigung des Alltages
- Anleitung und Training zum Erreichen möglichste weitgehender Selbstständigkeit
- Unterstützung bei der Sicherstellung der Lebensgrundlage
Ziele und Prinzipien des Betreuten Einzel Wohnen
- Selbstständige Wohnfähigkeit
- Integration in das heimatliche soziale Umfeld
- Verhinderung von Institutionalisierung und Hospitalisierung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Verselbstständigung und Reintegration
